Allgemeine Geschäftsbedingungen der DSV-Skischule im TSV Oberhaching
mit dem Kooperationspartner TSV Grünwald
(Stand 14.12.2022)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnahmen an Kursen, Ausfahrten und anderen Skisportveranstaltungen – nachfolgend Veranstaltung genannt - welche die Skischule im TSV-Oberhaching – nachfolgend TSV genannt – im Rahmen des Breitensports anbietet.
1) Leistungen1.1. Der Leistungsumfang der angebotenen Veranstaltungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Beschreibungen im Programmheft.
1.2. Der Rabatt von 15 % wird gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Buchung bei dem/der Skikursteilnehmer*in eine gültige Mitgliedschaft im TSV Oberhaching oder TSV Grünwald bereits besteht.
1.3. Besteht keine Mitgliedschaft in einem der Vereine, ist bei der Teilnahme- und den Kursgebühren die Vereinsmitgliedschaft beim TSV Oberhaching für ein halbes Jahr (max. bis zum 30. Juni des laufenden Jahres) enthalten, sofern es sich bei den Veranstaltungen um Skikurse handelt.
2) Teilnahmebedingungen
2.1. Die Teilnahmevoraussetzungen werden in den Ausschreibungen, Veranstaltungshinweisen und im Hygieneschutzkonzept genannt und sind für den Teilnehmer verpflichtend.
2.2. Der TSV hat das Recht ohne Angabe von Gründen die Teilnahme einzelner Personen an den
Veranstaltungen abzulehnen.
3) Teilnahmegebühr
3.1. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese Gebühren werden für die einzelnen Veranstaltungen jeweils in den Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen bekannt gegeben.
4) Anmeldung zu einer Veranstaltung, Bezahlung
4.1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt über das Online-Buchung-System oder in der Geschäftsstelle des TSV schriftlich mittels Formular aus dem Skiprogrammflyer.
4.2. Die ausgewiesenen Teilnahme- und Kursgebühren werden durch Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto des Teilnehmers eingezogen und zwar bei Kursen 14 Werktage vor Kursbeginn, bei allen anderen Veranstaltungen zum 1. bzw. 15. des laufenden Monats. Evtl. zusätzliche Bankgebühren, verursacht durch fehlerhafte Angabe der Bankverbindung im Online Buchungssystem, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
5) Leistungsänderungen, Änderungsvorbehalte des TSV
5.1. Der TSV ist berechtigt, unter anderem bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, ungeeigneten Schnee- und / oder Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen vollständig vor der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren in vollem Umfang erstattet.
5.2. Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen weiter entfernten Ort (z. B. aufgrund der Schneesituation) ist der TSV berechtigt eine Nachbelastung von Fahrtkosten zu erheben.
5.3. Muss die Veranstaltung nach Beginn wegen schlechten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen abgesagt werden, werden die bereits gezahlten Kosten anteilig zurück erstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.
6) Rücktritt des Teilnehmers
6.1. Tritt der Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück, werden dem Teilnehmer die Teilnahmegebühren unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erstattet. Bei einem Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
6.2. Ein Rücktritt von einzelnen bzw. ausstehenden Tagen der Veranstaltung ist nur verletzungs- bzw. krankheitsbedingt möglich. In diesem Fall muss zeitgleich mit der Rücktrittsmeldung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus welchem ersichtlich ist, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung krankheits- oder verletzungsbedingt nicht möglich ist. In diesem Falle werden die die anteiligen Teilnehmergebühren für die nicht genutzten Tage bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückerstattet.
6.3. Bei Kursen mit Bustransfer hat der Teilnehmer die Möglichkeit bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson mindestens 15 Jahre alt ist. Zusätzlich ist bei minderjährigen Ersatzpersonen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor der Abfahrt vorzulegen. Die Ersatzperson ist nicht berechtigt am Kursbetrieb teilzunehmen. Der Kurstag ist für die Teilnehmer verfallen.
7) Mitteilungspflicht
7.1. Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte von Teilnehmern mit körperlichen oder geistigen Gebrechen / Erkrankungen, sowie solche, die Medikamente einnehmen müssen und / oder mitführen (auch Notfallbesteck), sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung anzugeben. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung nicht gewährleistet werden.
8) Weisungsrecht, Ausschluss
8.1. Der TSV hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern bei den Veranstaltungen. Das Weisungsrecht umfasst alle Anweisungen, die für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind, eingeschlossen disziplinarischen Anweisungen insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen.
8.2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstaltungsleiters und der durch diesen autorisierten Personen (z. B. Skilehrer) Folge zu leisten. Eine Entfernung von der (Kurs-) Gruppe ist nur nach vorheriger Abmeldung gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko.
8.3. Die Skiabteilung des TSV ist berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere bei Gefährdung anderer, Selbstgefährdung, Einnahme von Alkohol, Drogen und / oder Dopingmitteln, sowie bei grobem Unfug oder Sachbeschädigung der Fall sein. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine (Teil-) Erstattung von Gebühren.
8.4. Erfolgt ein Ausschluss eines Minderjährigen aus einem der vorher genannten Gründen, ist / sind der / die Erziehungsberechtigte/n verpflichtet, den Minderjährigen auf eigene Kosten abzuholen, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.
8.5. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder und Jugendliche auf die Befolgung der Weisungen und die Konsequenzen bei einer Nichtbefolgung hinzuweisen.
9) Ausrüstung und Gruppeneinteilung
9.1. Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich für eine adäquate und funktionsfähige Ausrüstung zu den einzelnen Veranstaltungen zu sorgen.
9.2 Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Unfall ohne Helm der Unfallschutz verloren geht und der TSV Oberhaching / TSV Grünwald keinerlei Haftung übernimmt.
9.3. Der TSV behält sich vor, Teilnehmer zur Erlangung homogener Gruppen / Kurse und zur Erzielung eines maximalen Lernerfolges innerhalb der Veranstaltungen in andere Gruppen einzuteilen.
10) Haftung
10.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
10.2. Der TSV Oberhaching / TSV Grünwald haftet insbesondere nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen, Schädigungen, Verlusten oder Diebstahl von Material und Kleidung sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen des Teilnehmers.
11) Versicherungsschutz, Hinweise
11.1. Für Mitglieder des TSV Oberhaching / TSV Grünwald besteht beim BLSV eine Sportschadensversicherung gemäß den aktuellen
Versicherungsbedingungen der ARAG.
11.2. Für die Teilnehme an Veranstaltungen besteht seitens des TSV Oberhaching / TSV Grünwald kein Krankenversicherungsschutz. Den Teilnehmern wird empfohlen für ausreichenden (Auslands-) Krankenversicherungsschutz zu sorgen.
11.3. Die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ist nicht versichert. Der Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.
12) Bildmaterial
12.1. Der TSV Oberhaching / TSV Grünwald bzw. die Skischule wird vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen des TSV entstanden sind, auf der Homepage des TSV Oberhaching / TSV Grünwald, der Skischule und auf Informationsmaterial (z. B. Programmheft, Flyer, Sportspiegel) zu veröffentlichen (s. Einverständniserklärung und Satzung des TSV-Oberhaching § 17 zur Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen zu finden auf der Website des TSV). Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.
12.2. Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern, hat er dies schriftlich vor Antritt der Veranstaltung bei der Skiabteilung des TSV Oberhaching mitzuteilen.
13) Ergänzende Regelungen wegen der Covid 19 Pandemie
13.1. Die Teilnehmer und Skilehrer/innen der Skischule sind zur Einhaltung der geltenden Hygiene und Abstandsregelungen (s. Hygieneschutzkonzept der Skischule) verpflichtet.
13.2. Die Teilnehmer und Skilehrer/innen sind entsprechend dem Hygieneschutzkonzept der Skischule zur Selbstauskunft über den Gesundheitszustand verpflichtet und können/müssen bei Nichterfüllung der Vorgaben von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
13.3. Auf Grund aktueller Entwicklungen der Pandemie kann der Kurs abgesagt bzw. abgebrochen werden.
13.4. In den Fällen 13.2 und 13.3 werden die nicht angefallenen anteiligen Kursgebühren nach Abzug der Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erstattet.
13.5. Die Teilnehmer und Skilehrer/innen geben die Freigabe zur Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte, sofern dies auf Grund der Pandemie notwendig ist. Die Daten werden spätestens vier Wochen nach Beendigung des Kurses vernichtet.
14) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15) Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer ist der Sitz des TSV Oberhaching. Erfüllungsort für die Durchführung der Veranstaltungen ist ebenfalls der Sitz des TSV Oberhaching, sofern sich nicht aus der Natur der Sache ein anderer ergibt.
15.2. Gerichtsstand für alle gerichtlich zu entscheidenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit ausgeschriebenen Veranstaltungen des TSV ist – soweit zulässig – München.
16) Kenntnissnahmemöglichkeit
16.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in der Geschäftsstelle aus und können im Internet unter www.skischule-oberhaching.de angesehen und heruntergeladen werden.