Organisatorisches
o Übungsleiter, Kursleiter und Helfer sind verantwortlich, dass das Hygienekonzept im Indoor-und Outdoor-Bereich eingehalten wird.
o Die einzelnen Sportfachverbände haben für ihre jeweilige Wettkampfsportart eigene Hygienekonzepte entwickelt, diese sind auf den Internetseiten der jeweiligen Sportfachverbände abrufbar: https://www.blsv.de/blsv/blsv/sportfachverbaende.html
Die TSV Anwesenheitsliste:
- Die Anwesenheitsliste wird vom Übungsleiter geführt.
- Die Anwesenheitsliste beinhaltet: Vor- und Nachname, Telefonnummer, Mailadresse und dazu ein Unterschriftenfeld für jedes einzelne Training (siehe beiglegte Vorlage).
- Die Liste kann vom Übungsleiter vorgefertigt in die Halle mitgebracht werden.
- In jedem Training unterschreibt jeder Teilnehmer selbst (Jugend- und Erwachsenengruppen). Bei Kindergruppen kann der Übungsleiter die Anwesenheit mit ankreuzen dokumentieren.
- Die Aufbewahrungsdauer der originalen Anwesenheitsliste beträgt 4 Wochen und muss bei Bedarf unverzüglich dem TSV zur Verfügung gestellt werden. Die Originale oder eine eingescannte Version oder eine übertragene Excel-Version muss wie bisher alle 2 Monate in der Geschäftsstelle (physisch oder digital info@tsv-oberhaching.de) für die Mitgliederpflege abgegeben werden.
o Die Einhaltung der Regelungen wird durch den TSV Oberhaching überprüft. Bei Nicht-beachtung erfolgt ein Platzverweis bzw. die Sporthalle wird gesperrt.
o Wird pro 100 000 Einwohner die Obergrenze von 35 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen überschritten, können Städte, Gemeinden oder auch Landkreise eigene Regelungen erlassen. Hier ist die sog. „Sieben-Tage-Inzidenz“ entscheidend. Diese sind dann zwingend einzuhalten.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Mit einem Aushang wird darauf hingewiesen.
o Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen im In- und Outdoor-Bereich hin. Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 m ist nur Personen des gleichen Hausstandes gestattet.
o Maskenpflicht (vor und nach dem Training) gilt sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich beim Betreten der Sportanlage, im Eingangsbereich, WC-Anlagen, Umkleideraum, Entnahme und Zurückstellen von Sportgeräten etc. Davon Ausgenommen ist die Ausübung der sportlichen Aktivität.
o Bei Betreten der Sportanlage (Sporthalle) ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Mitglieder werden darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren.
o Fahrgemeinschaften sind grundsätzlich erlaubt, jedoch wird zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung angeraten, sofern nicht nur Personen des eigenen Haushaltes mitfahren. Die Anreise er- folgt möglichst bereits in Sportkleidung.
o Während der Trainings- und Sporteinheiten sind derzeit Zuschauer untersagt. Eltern müssen die Kinder vor der Sporthalle an den Übungsleiter übergeben.
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Umkleiden und Sanitäranlagen (WC)
o Umkleiden und Sanitäranlagen (WC) stehen zur Verfügung. Der Aufenthalt darin sollte so kurz wie möglich gehalten werden. Die Duschen dürfen nicht benutzt werden.
o In diesen Räumen besteht Maskenpflicht und der Mindestabstand beträgt 1,5 m. Reicht ein Umkleideraum nicht, so hat sich die Sportgruppe auf zwei Umkleideräume zu verteilen.
o Sporttreibende sollten möglichst umgezogen (Sportkleidung) in die Sporthallen kommen, sodass lediglich Straßenschuhe und Überbekleidung (Jacken, Mäntel, Anoraks etc.) in den Umkleiden abgelegt werden, um so die Aufenthaltsdauer in den Umkleiden zu minimieren.
o In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht.
Ablauf des Trainings
o Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden durch die TSV Anwesenheitsliste dokumentiert. Übungsleiter und Helfer sollten möglichst nur eine feste Gruppe/Untergruppe betreuen.
Körperkontakt:
- Grundsätzlich ist jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) untersagt. Die Größe der Trainingsgruppe ist auf die Größe der Halle anzupassen unter der Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1,5 m.
- Ausgenommen davon sind Sportarten mit Kontakt unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung (TSV Anwesenheitsliste) gemäß Rahmenkonzept Sport; dabei darf die Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, höchstens 20 Personen umfassen.
- Auch unter oben genannten Voraussetzungen sollte die Gruppengröße mit Körperkontakt so klein wie möglich gehalten, der Körperkontakt so stark wie möglich reduziert und der 1,5 m Abstand so oft wie möglich eingehalten werden.
o Trainieren auf einem Platz/in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, so empfehlen wir hier Markierungen anzubringen, die eine deutliche Trennung der Trainingsgruppen kennzeichnet, sodass auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
o In Trainingspausen ist der Mindestabstand einzuhalten! Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
o Sportgeräte werden nach Benutzung durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert. Der Übungsleiter stellt die korrekte Durchführung sicher. Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen kann der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden werden.
o Passübungen, z. B. Volleyball, Basketball Die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten ist grundsätzlich erlaubt, folglich auch Passübungen mit Bällen. Dabei sind die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dies bedeutet nicht, dass der Ball nach jedem Ballwechsel desinfiziert werden muss. Vor und nach jedem Training ist dies aber zwingend erforderlich und je nach Trainingsverlauf und Situation können zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll und nötig sein.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoor-Sport
o Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt.
o Zwischen den Trainingsgruppen wird mind. 10 min vollumfänglich gelüftet, damit ein vollständiger Luftaustausch gewährleistet wird. Dafür empfehlen wir die ersten und letzten 5 min jeder Trainingseinheit zu verwenden, sodass alle Gruppen gleichviel Zeit für diese Maßnahme abtreten müssen. Abweichende Vorgehensweisen bzgl. der empfohlenen Zeitverteilung sind mit den vorhergehenden und nachfolgenden Gruppen abzusprechen.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoor-Sport
Im Freien gilt keine Beschränkung der Trainingsdauer.
Wettkampfbetrieb
o Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) ist seit dem 19. September 2020 wieder erlaubt. Dabei sind die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten. Die einzelnen Sportfachverbände haben für ihre jeweilige Wettkampfsportart eigene Hygienekonzepte entwickelt, diese sind auf den Internetseiten der jeweiligen Sportfachverbände abrufbar: https://www.blsv.de/blsv/blsv/sportfachverbaende.html
o Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sind höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen. Sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, sind höchstens 200 Personen zugelassen.
Oberhaching, 12. Oktober 2020
Bernd Schubert, 1. Vorstand
Verena Kanold, Vorstand Sport